Eine Fahrradbeleuchtung ist nicht nur Pflicht, es gibt auch einige Gesetze, an welche man sich halten muss. Das fängt beim Kauf der Beleuchtung an und geht bis zur Montage. Außerdem gibt es noch einige weitere Punkte wie die Reflektoren, welche ebenfalls in die Kategorie Beleuchtung fallen. In diesem Ratgeber klären wir auf und verraten alles wissenswerte über die Fahrradbeleuchtung, die Gesetze und auch dem Bußgeld, welchen einen bei Nichteinhaltung erwartet.
Fahrradbeleuchtung StVZO
Bis zum Jahr 2013 war es in der StVZO vorgeschrieben, dass eine Fahrradbeleuchtung an den Fahrraddynamo angeschlossen werden musste. Dadurch hatte man nur wenig Auswahl beim Kauf. Seitdem dieses Gesetz aufgehoben wurde, hat man deutlich mehr Auswahl beim Kauf von Fahrrad Beleuchtungssystemen. Die Beleuchtung muss aber dennoch der StVZO entsprechen.
Theoretisch darf jedes Leuchtmittel, auch aufladbare Energiequellen, als Fahrradbeleuchtung verwendet werden. Die Voraussetzung ist jedoch, dass das Leuchtmittel über eine K-Nummer verfügt. Erkennbar ist diese an einem großen K in wellenförmiger Linie und einer Kombination aus Zahlen. Ist diese vorhanden, so entspricht das Leuchtmittel der StVZO. Doch es gibt noch weiteres zu beachten.
In Paragraph 67 der StVZO wird geregelt, wie die lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern auszusehen haben. Demnach müssen Fahrräder:
- über einen Scheinwerfer und eine Schlussleuchte verfügen (Nennleistung mind. 3 W/6 V, Batterie mit Nennspannung 6V), wobei es nicht notwendig ist, dass beide Lichtquellen gleichzeitig einschaltbar sind.
- nur zulässige Lichtanlagen besitzen und diese müssen vorschriftsgemäß befestigt sein.
- vorne weißes und hinten rotes Licht (Rückstrahler und Schlussleuchte) haben (mind. 250 mm über der Fahrbahn, gekennzeichnet mit einem „Z“)

Reflektoren am Fahrrad Pflicht?
Reflektoren am Fahrrad fallen unter die Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung und sind in Deutschland gesetzlich gemäß § 67 StVZO geregelt. Neben der bekannten Beleuchtung, wie ein weißer Scheinwerfer nach vorn und eine rote Schlussleuchte nach hinten, werden in diesem Paragraphen auch elf Reflektoren für ein Rad vorgeschrieben. Diese können, müssen aber nicht extra am Fahrrad montiert werden. Sofern die Fahrradbeleuchtung über diese verfügt, ist man gesetzlich in Ordnung. Auch wenn diese in puncto Optik nicht die schönsten sind, so dienen sie zur Sicherheit bei und sollten daher unbedingt vorhanden sein.
Bei fehlenden Reflektoren am Fahrrad droht ein Bußgeld. Entsprechen die lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrrad nicht den geltenden Vorschriften, kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen.
Über das Thema Reflektoren am Fahrrad haben wir bereits einen eigenen, ausführlichen Ratgeber verfasst. Falls noch Fragen offen sind, schauen Sie sich diesen am besten kurz an.

Fehlende Fahrradbeleuchtung Bußgeld
Ist keine Fahrradbeleuchtung vorhanden, oder hält man sich nicht an die StVZO, so gibt es auch als Fahrradfahrer ein Bußgeld. Auch wenn dieses relativ gering ausfällt, so sollte man sich immer an die Gesetzeslage halten. Anbei eine Übersicht bei Nichteinhaltung der StVZO in Bezug auf die Fahrradbeleuchtung.
- Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht: 20 €
- …mit Gefährdung: 25 €
- …es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung: 35 €
Die Bußgelder bei fehlerhafter oder nicht ordnungsgemäßer Beleuchtung sind zwar nicht teuer, dennoch kann es größere Auswirkungen haben. Vor allem bei der Versicherung kommt es oft zu Streitereien. Ist Ihre Fahrradbeleuchtung nicht in Ordnung, so steht die Versicherung im Recht und kann eine Zahlung verweigern.
Eine Fahrradbeleuchtung ist nicht nur günstig in der Anschaffung, Mann kann diese auch sonst im Alltag verwenden, da sich die meisten einfach demontieren lassen. Falls Sie noch auf der Suche nach einer passenden Fahrradbeleuchtung sind, so schauen Sie sich am besten kurz unseren LED Fahrradbeleuchtung Test an. Hier finden Sie generelle Informationen über die Fahrradbeleuchtungen, aber auch zu den empfehlenswerten Produkten.